Die Grundausbildung ist in der FwDV 2 geregelt
Alle 14 Tage am Donnerstag findet eine Übung bzw. ein Unterricht in der Grundausbildung statt.
In der Grundausbildung werden alle Feuerwehrangehörige ab dem vollendetem 16.Lebensjahr aus- und fortgebildet.
Aktiv Feuerwehrdienst kann jeder von seinem 12. bis zum 63. Lebensjahr leisten.
In den Monaten von April bis Oktober werden die praktischen Übungen im Freien abgehalten.
Hier werden Themen wie die Gruppe im Löscheinsatz, elektrische Betriebsmittel, Verkehrsunfälle, Leitern, Wasserförderung über lange Schlauchstrecken, Einsatzübungen und weitere geübt.
In den Wintermonaten werden hauptsächlich Schulungsabende durchgeführt, hierbei werden die theoretischen Kenntnisse wiederholt und erweitert, sowie aktuelle und neue Themen gelehrt.
Des weiteren werden auch Leistungsprüfungen durchgeführt, bei denen wird eine Übung nach Vorschrift durchgeführt und durch die Landkreisführung als Prüfer abgenommen, bei Bestehen erhält jeder Teilnehmer ein Abzeichen.